Sachverständigen-u. Planungsbüro Thomas Huwald
Sachverständigen-u. Planungsbüro Thomas Huwald

thomas huwald 

geprüfter und anerkannter sachverständiger

für schäden an gebäuden

 

schwerpunkte:.

  • bauen im bestand
  • altbausanierung
  • malerarbeiten
  • fachwerksanierung
  • wertermittlungen
  • baudenkmalpflege

worthsatenwinkel 9a

-altstadt-

d-38640 goslar

tel: +49 (0) 5321- 3119247
 

mail:    

info@gutachten-huwald.com

 

allgemeine geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung
Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zu seinem Auftraggeber bestimmen sich nach folgenden     Vertragsbedingungen.
Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn      sie der Sachverständige  ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

 

§ 2 Auftrag
Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder   Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung desSachverständigen. Gegenstand des Auftrages ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit wie Feststellung von Tatsachen Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung.
Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher oder schiedsgerichtlicher
Tätigkeit ausgeübt werden. Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.

 

§ 3 Durchführung des Auftrages
Der Auftrag wird entsprechend den für den Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und
nach bestem Wissen und Gewissen
ausgeführt. Der Sachverständige erstattet seine gutachterliche
Tätigkeit persönlich. Soweit
es notwendig oder zweckmäßig ist und dieder Eigenverantwortung des
Sachverständigen erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens derHilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen.
Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen (Berufsgruppen) erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Auftraggeber.

Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftragebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen,ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Soweit hier
unvorhergeseheneoder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige
Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Das Gutachten ist innerhalb vereinbarter Frist einzuholen. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Auftraggeber in dreifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in
Rechnung gestellt.

Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten- und sich ergebenden Vergütung nach
Abrechnung, hat der Sachverständige die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des
Gutachtenauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert zurück zu geben.

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftrageber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche
Feststellung oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen können. Der Auftraggeber hat dafür Sorge
zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die
Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr u.s.w.) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die
Erstattung des
Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung inKenntnis zu setzen.           

 

§ 5 Schweigepflicht des Sachverständigen
Der Sachverständige unterliegt gemäß gesetzlicher Vorgaben einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, dass Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt
geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur
Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des
Auftragsverhältnisses hinaus.

 

§ 6 Urheberrechtsschutz
Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen soweit sie urheberrechtsfähig sind, dasUrheberrecht.
Insoweit darf der Auftrageber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen,Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwendet werden, für den es
vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Jegliche anders lautende Verwendung bedarf der Zustimmung des
Sachverständigen.

 

§ 7 Honorar
Der Sachverständige hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung errechnet sich
aus dem Stundenverrechnungssatz, dem Zeitaufwand, den angefallenen Bürokosten sowie Nebenkosten und Auslagen, welche mit  einfachem Nachweis abgerechnet werden.

 

§ 8 Zahlung
Das laut Gutachtervertrag vereinbarte, aufgrund der sich ergebenen Abrechnung festgelegte Honorar,
wird mit Zugang des Gutachtens beim Auftraggeber fällig. Die postalische Übersendung des Gutachtens
unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme
ist zulässig. Die Zahlungen
haben bargeldlos zu erfolgen. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers betreffen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des
Sachverständigen ab bekannt werden
zur Folge. In diesen Fällen ist der Sachverständige berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

§ 9 Kündigung
Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit nach den Regeln des BGB aus
wichtigem Grund kündigen.

Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund
gekündigt, den der  Sachverständige zu vertreten hat, so steht dem Sachverständigen der Teil des
Honorars zu, welches bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen ist.

Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht dem
Sachverständigen das Honorar in der vereinbarten Gesamtsumme zu, oder, wenn kein Fest- bzw. Pauschalpreis vereinbart worden ist, der Teil zu, welcher sich zum Zeitpunkt der Kündigung errechnet.

 

§ 10 Gewährleistung
Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften
Gutachtens verlangen. Mängel müssen
unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt ein Anspruch auf Gewährleistung.

 

§ 11 Haftung
Der Sachverständige haftet für Schäden, gleich aus welchem Grund nur auf der Grundlage des BGB.
Hier insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung. Alle darüber hinaus gehende
Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen / Worthsatenwinkel 9a in 38640 Goslar. Dies gilt auch für Auftraggeber welche nach den Regeln des HGB Kaufleute sind. Gerichtsstand ist 
38640 Goslar sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichem Sondervermögens ist. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland,
so wird
als allgemeiner Gerichtsstand 38640 Goslar festgelegt.

 

§ 13 Abschließende Bestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung gilt, was dem gewollten Zweck der Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

§ 14 Verbraucherschlichtung

Das Sachverständigenbüro  beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Braunschweig Burgplatz 2+2a in 38100 Braunschweig

 

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