§ 1 Geltung
Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zu seinem Auftraggeber bestimmen sich nach folgenden
Vertragsbedingungen.
Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie der Sachverständige
ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
§ 2 Auftrag
Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen
oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung desSachverständigen. Gegenstand des
Auftrages ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit wie Feststellung von Tatsachen Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung.
Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher oder schiedsgerichtlicher Tätigkeit ausgeübt werden. Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.
§ 3 Durchführung des Auftrages
Der Auftrag wird entsprechend den für den Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und
nach bestem Wissen und Gewissenausgeführt. Der Sachverständige erstattet seine gutachterliche
Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und dieder Eigenverantwortung des
Sachverständigen erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens derHilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen.
Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen (Berufsgruppen) erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Auftraggeber.
Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftragebers die notwendigen und üblichen
Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen
sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen,ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Soweit hier
unvorhergeseheneoder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige
Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Das Gutachten ist innerhalb vereinbarter Frist einzuholen. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Auftraggeber in dreifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert
in
Rechnung gestellt.
Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten- und sich ergebenden Vergütung nach
Abrechnung, hat der Sachverständige die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des
Gutachtenauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert zurück zu geben.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftrageber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche
Feststellung oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen können. Der Auftraggeber hat dafür Sorge
zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B.
Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr u.s.w.) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die
Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung inKenntnis zu
setzen.
§ 5 Schweigepflicht des Sachverständigen
Der Sachverständige unterliegt gemäß gesetzlicher Vorgaben einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm
auch vertraglich untersagt, dass Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt
geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur
Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des
Auftragsverhältnisses hinaus.
§ 6 Urheberrechtsschutz
Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen soweit sie urheberrechtsfähig sind, dasUrheberrecht.
Insoweit darf der Auftrageber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen,Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur
für den Zweck verwendet werden, für den es
vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Jegliche anders lautende Verwendung bedarf der Zustimmung des
Sachverständigen.
§ 7 Honorar
Der Sachverständige hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung errechnet sich
aus dem Stundenverrechnungssatz, dem Zeitaufwand, den angefallenen Bürokosten sowie Nebenkosten und Auslagen, welche mit einfachem Nachweis abgerechnet werden.
§ 8 Zahlung
Das laut Gutachtervertrag vereinbarte, aufgrund der sich ergebenen Abrechnung festgelegte Honorar,
wird mit Zugang des Gutachtens beim Auftraggeber fällig. Die postalische Übersendung des Gutachtens
unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme ist zulässig. Die Zahlungen
haben bargeldlos zu erfolgen. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers betreffen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des
Sachverständigen ab bekannt werden zur Folge. In diesen Fällen ist der Sachverständige berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 9 Kündigung
Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit nach den Regeln des BGB aus
wichtigem Grund kündigen.
Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund
gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so steht dem Sachverständigen der Teil des
Honorars zu, welches bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen ist.
Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht dem
Sachverständigen das Honorar in der vereinbarten Gesamtsumme zu, oder, wenn kein Fest- bzw. Pauschalpreis vereinbart worden ist, der Teil zu, welcher sich zum Zeitpunkt der Kündigung
errechnet.
§ 10 Gewährleistung
Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften
Gutachtens verlangen. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt
ein Anspruch auf Gewährleistung.
§ 11 Haftung
Der Sachverständige haftet für Schäden, gleich aus welchem Grund nur auf der Grundlage des BGB.
Hier insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung. Alle darüber hinaus gehende
Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen / Worthsatenwinkel 9a in 38640 Goslar. Dies gilt auch für
Auftraggeber welche nach den Regeln des HGB Kaufleute sind. Gerichtsstand ist
38640 Goslar sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichem Sondervermögens ist. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland,
so wird als allgemeiner Gerichtsstand 38640 Goslar festgelegt.
§ 13 Abschließende Bestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung
gilt, was dem gewollten Zweck der Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
§ 14 Verbraucherschlichtung
Das Sachverständigenbüro beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Braunschweig Burgplatz 2+2a in 38100 Braunschweig
verhandelt werden
Datenschutzerklärung
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Webseite von:
Sachverständigen-u. Planungsbüro Thomas Huwald
Verantwortlicher: Herr Thomas Huwald,
Worthsatenwinkel 9a
38640 Goslar
Tel.: 05321 / 3119247
E-Mail: info@gutachten-huwald.com
2. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
2.1 Aufruf der Webseite
Beim Aufruf dieser Webseite www.gutachten-huwald.com werden durch den Internet-Browser, den der Besucher verwendet, automatisch Daten an den Server dieser Webseite gesendet und zeitlich begrenzt in einer Protokolldatei (Logfile) gespeichert. Bis zur automatischen Löschung werden nachstehende Daten ohne weitere Eingabe des Besuchers gespeichert:
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Besucher können über ein Online-Kontaktformular auf der Webseite Nachrichten an das Unternehmen übermitteln. Um eine Antwort empfangen zu können, ist zumindest die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Alle weiteren Angaben kann die anfragende Person freiwillig geben. Mit Absenden der Nachricht über das Kontaktformular willigt der Besucher in die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten ein. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Abwicklung und Beantwortung von Anfragen über das Kontaktformular. Dies geschieht auf Basis der freiwillig erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO. Die für die Benutzung des Kontaktformulars erhobenen personenbezogenen Daten werden automatisch gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist und keine Gründe für eine weitere Aufbewahrung gegeben sind (z. B. anschließende Beauftragung unseres Unternehmens).
3. Weitergabe von Daten
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Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs unserer Webseite verarbeitet werden, stehen Ihnen als „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:
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4.2 Berichtigung und Vervollständigung
Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.
4.3 Löschung
Sie haben ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.
4.4 Einschränkung der Verarbeitung
Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.
4.5 Datenübertragbarkeit
Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.
4.6 Widerspruch
Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
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7.7 Widerruf einer Einwilligung
Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail, oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.
7.8 Beschwerde
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Stand 01.05.2018
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